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Zu Ihrer Information:
Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes
Seit Januar 2013 ist das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (Kehrbezirks-verwalter) übernimmt die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeiten für 7 Jahre, danach muss er sich neu bewerben.
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers:
– Feuerstättenschau
2 x in 7 Jahren
hier wird die Betriebs- und Brandsicherheit der Schornsteine und Feuerstätten bescheinigt
– Abnahmen
Neuer Feuerstätten und Abgasanlagen
(Schornsteine und Abgasleitungen)
Feuerstättenbescheid
Termine für Kehr- und Messarbeiten
Ihre Freie Wahl
Kehr- und Messarbeiten
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