Freie Schornsteinfeger

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Zu Ihrer Information:

Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes

Seit Januar 2013 ist das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (Kehrbezirks-verwalter) übernimmt die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeiten für 7 Jahre, danach muss er sich neu bewerben.

Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers:
– Feuerstättenschau

2 x in 7 Jahren
hier wird die Betriebs- und Brandsicherheit der Schornsteine und Feuerstätten bescheinigt

– Abnahmen

Neuer Feuerstätten und Abgasanlagen
(Schornsteine und Abgasleitungen)

Feuerstättenbescheid

Termine für Kehr- und Messarbeiten

Ihre Freie Wahl

Kehr- und Messarbeiten

 

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